
Expertise
Trockene juristische Materie gibt es bei uns nicht – versprochen.
Für Ihren Lernerfolg verknüpfen wir die Theorie mit der Praxis. Im Mittelpunkt unserer Seminare stehen zahlreiche Fälle, die sich
- strukturiert analysiert und einprägsam erläutert - direkt auf Ihre tägliche Arbeit anwenden lassen werden.
GESCHÄFTSRAUMMIETRECHT
Im Geschäftsraummietrecht setzt der Gesetzgeber seit jeher auf Vertragsfreiheit und richterliche Rechtsfortbildung, weniger auf gesetzliches Reglement. Wussten Sie beispielsweise, dass seit 2001 mehr als 30 BGH-Entscheidungen zu dem Thema Schriftform gefällt wurden? Unsere Expertise beruht auf Beratungsleistungen und der Betreuung von jedweden Geschäftsraum-Objekten – von einzelnen Ladenlokalen über große Bürokomplexe bis hin zu Einkaufszentren. Aufgrund dieses Erfahrungsschatzes wissen wir, wo in der täglichen Praxis der Sachbearbeitung „der Schuh drückt“ und an welchen inhaltlichen Aspekten wir für Ihren Lernerfolg in unseren Seminaren ansetzen müssen.
PACHTRECHT
Wie genau grenzen sich Miete und Pacht voneinander ab? Ist die Gebrauchsüberlassung einer Gaststätte oder eines Grundstücks zur Errichtung von Windenergieanlagen Miete oder Pacht? Was folgt aus dieser Abgrenzung für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien? Welchen Regelungen über das Inventar ist der Vorzug zu geben? Dies sind nur einige der häufigen Fragen, auf die wir gemeinsam mit Ihnen Antworten entwickeln. Auch hierbei stehen Ihre und unsere Fälle, Erfahrungen und Verträge im Vordergrund. Denn anhand von praktischen Beispielen ist Ihr Lernerfolg geradezu garantiert.
LANDPACHTRECHT
Ein weitgehend eigenständiges Rechtsgebiet – aber kein Buch mit sieben Siegeln. Denn der Gesetzgeber gibt für eine Vielzahl von typischen Fragestellungen und potentiellen Streitigkeiten Antworten und praktikable Lösungen, die im BGB verankert sind. Wer sich mit dem Landpachtrecht und dessen Motiven beschäftigt wird daher schnell feststellen, dass die gesetzlichen Regelungen für Verpächter wie Pächter meist ausgewogen sind. Gemeinsam mit Ihnen beleuchten wir die einschlägigen Paragrafen und zeigen auf, dass zahlreiche Muster-Landpachtverträge unnötigerweise ausufernd lang sind und die gesetzliche Systematik oftmals „verschlimmbessern“ anstatt diese konstruktiv auszufüllen.
GRUNDSTÜCKSMIETRECHT
Kaum eines unserer Einführungs-Seminare beginnt, ohne mit einem populären Rechtsirrtum aufräumen zu müssen: Die Gebrauchsüberlassung von Grundstücken ist nicht zwingend Pacht. Insbesondere wenn es um die Überlassung von Flächen für den Aufbau und Betrieb von Windenergie- oder Photovoltaikanlagen, aber auch um Pferdekoppeln oder Gartenflächen geht, haben wir es fast ausnahmslos mit Grundstücksmietverträgen zu tun. Gleiches gilt für die vor allem in der Praxis der öffentlichen Verwaltung häufig falsch titulierten „Nutzungs-“ und „Gestattungsverträge“. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihre Verträge richtig verorten und auf dieser Grundlage Ihr Fachwissen erweitern sowie rechtssicher, wirtschaftlich und lösungsorientiert anwenden.
WOHNRAUMMIETRECHT
Im Wohnraummietrecht gibt es zahlreiche zwingende Vorschriften. Aus Gründen des Mieterschutzes darf hiervon im Mietvertrag nicht abgewichen werden. Wer Wohnraummietverhältnisse betreut, muss daher mit den einschlägigen Paragrafen des BGB vertraut sein. Darüber hinaus „lebt“ das Wohnraummietrecht von unzähligen gerichtlichen Entscheidungen, wie kaum ein anderes Rechtsgebiet. Man denke nur an hunderte von Urteilen zu den Themen Schönheitsreparaturen, Minderung und Mieterhöhung. Wir leiten und begleiten Sie durch dieses komplexe Miteinander von Gesetz und Rechtsprechung, sodass Sie den sicheren Überblick behalten.
VERTRAGSGESTALTUNG
Wahrscheinlich die Königsklasse im Miet- und Pachtrecht und auf jeden Fall unsere Herzensangelegenheit. In unseren Vertragsgestaltungs-Seminaren liefern wir Ihnen einen „Vertragsbaukasten“ in Form von maßgeschneiderten Gliederungen bis hin zu druckreifen Formulierungen einzelner vertraglicher Regelungen für Ihre Geschäftsraum-, Grundstücks-, Pacht- und Landpachtverträge. Bundesweit wohl einmalig ist auch unser Angebot, die Vertragsgestaltung anhand von konkreten Objekten, die wir zuvor mit Ihnen besichtigen, zu trainieren. Zur Einführung erhalten Sie einen Überblick über das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die bedeutsame Abgrenzung zu individuellen Vereinbarungen. Profunde Kenntnisse zu diesen Themenbereichen sind die Grundlage für eine rechtssichere Vertragsgestaltung. Sie werden Ihre Verträge mit neuen Augen lesen und gestalten – versprochen!